Sporttaucher sind von den Tauchschulen gut ausgebildet.
Individuelle ärztliche Beratung, auch im Zusammenhang mit Langstreckenflügen ist zusätzlich erforderlich
Tauchertauglichkeit
Der Untersuchungsumfang für Erst- und Folgeuntersuchungen für Taucher und Druckluftarbeiter ist im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 definiert.
Für Sporttaucher bestehen keine bindenden Regeln.
Die Tauchschulen fordern ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit
Diese Untersuchung durch entsprechend ausgebildete Ärzte ist wichtig, um Tauchunfälle aufgrund vorliegender Gesundheitsstörungen zu verhindern.